Lohnsteuerhilfe: Wir betreuen Sie nur im Rahmen einer Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein bei Ihrer Einkommensteuererklärung Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen sowie sonstige Einkünfte im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG (Info zur Beratungsbefugnis).
Die Nebeneinnahmen aus Überschusseinkünften (z.B. Vermietung, Zinsen) dürfen die Einnahmegrenzen von insgesamt 18.000 € (bei Zusammenveranlagung 36.000 € nicht übersteigen.
Selbständige und (Klein-)Gewerbetreibende dürfen wir NIE in einem Lohnsteuerhilfeverein beraten.
Rentner
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe,
Joachim Neumeister,
Caspar-Voght-Str. 41,
20535 Hamburg, Germany
+49 (40) 68 919 832
Vereinigte-Lohnsteuerhilfe@hamburg.de
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