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Die Menschenrechte sind ständig
gefährdet,
sowohl in der Bundesrepublik
Deutschland als auch in allen anderen Staaten in Ost und West,
- nicht nur durch diktatorisch Staatsformen sondern
auch
- durch den Egoismus jedes einzelnen Menschen,
- durch Unkenntnis der Menschenrechte und
Rechtsunsicherheit,
- durch die Existenz unterschiedlichster Minderheiten,
die bei verschiedenen staatlichen und privaten Maßnahmen übersehen und
dadurch benachteiligt werden,
- durch den Widerspruch zwischen einzelnen
Menschenrechten, die sich unter Umständen nicht gleichzeitig
verwirklichen lassen (z.B. einerseits das Recht auf ärztliche Versorgung
und andererseits das Recht, das eigene Land jederzeit zu verlassen, was
dazu führen kann, daß die Ärzte in großer Zahl auszuwandern versuchen,
weil sie vielleicht im Ausland besser bezahlt werden),
- durch die Existenz von politischen Gruppen, die den
gewaltsamen Umsturz planen und zu deren Abwehr die Freiheiten aller
Bürger eingeschränkt werden,
- durch die unaufhaltsame Veränderung der
Lebensumstände, woran die Menschenrechte ständig angepaßt werden müssen.
Darum ist es unsere Aufgabe,
- für die Wahrung der Menschenrechte bei uns und in
aller Welt einzutreten,
- zwischen verschiedenen Rechten, die nicht
gleichzeitig vollständig verwirklicht werden können, abzuwägen
- und den Menschenrechtskatalog ständig zu überdenken
und gegebenenfalls für die Weiterentwicklung einzutreten.
2 Hamburg 11, Admiralitätststr. 71,
Raum 220, den 25. 3. 1977
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Warum gibt es den Menschenrechtsbund?
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