Bitte bringen Sie folgende Belege zu Ihrem ersten Beratungsgespräch mit:
* Personalausweis
* Steueridentifikationsnummer
* Steuerbescheid des Vorjahres
* Nachweise über Familienstandsänderungen, z.B. Sterbebescheinigung Angehörige
===>> ALLE EINNAHMEN (Gehalt, Renten, Zinsen, Versicherungen, Vermietung, Erstattungen Dritter [z.B. Arbeitgeber] etc.) sind grundsätzlich zu erklären !!!
=> Rentenbescheid, Leistungsmitteilung oder Rentananpassungs-Mitteilung der gesetzlichen Rentenversicherung, z.B. bei Alters-, Hinterbliebenen-, oder Erwerbsunfähigkeits-Rente
==> Lohnsteuerbescheinigung(en), z.B. bei Pension oder Betriebsrenten
==> Nachweise über weitere Renten
==> Bescheinigung über Arbeitslosen-, Kranken- und Elterngeld, Insolvenzgeld, Krankengeld
==> Jahressteuerbescheinigungen über Kapitalerträge, z.B. Zinsen oder Dividenden, die sie z.B. von Ihrer Bank erhalten haben
* Nachweise über ausländische Einnahmen
==> Belege über haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
:
• Betriebskostenabrechnung der eigengenutzten Wohnung [--> ["Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 3 5 a E S t G"] (für VORJAHR des Abrechnungszeitraums, IM Steuerjahr erhalten / für das Steuerjahr) wegen der LOHNkosten aus den Handwerkerrechnungen: Hausmeister, Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Wartungsarbeiten, Schornsteinfeger, etc.
• LOHN-kosten aus den Handwerkerrechnungen: muss bargeldlos bezahlt werden ==> per KONTO überwiesen und KONTOAUSZUG mitbringen!
Zusätzlich Nachweise zu Sonderausgaben:
==> gezahlte Versicherungsbeiträge:
• Wenn privat versichert oder bei der gesetzlichen Krankenkasse ein „Zusatzbeitrag“ zu zahlen ist ODER eine BeitragsERSTATTUNG ausgezahlt worden ist: J A H R E S b e s c h e i n i g u n g „Bescheinigung über Krankenkassenbeiträge nach § 10 Abs. 2a EStG“ zur Vorlage beim Finanzamt (übermittelt an die die Rentenversicherungsanstalt)
• letzte MINIJOB-Gehaltsabrechnung, wenn selbst in die Rentenversicherung einbezahlt
• Kfz-Haftpflicht-POLICE, PrivatHAFTPFLICHTversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherungen (Versicherung vor 2005 und/oder Risikolebensversicherung), Berufsunfähigkeitsversicherung, Sterbegeldversicherung, Zahnzusatzversicherung. Krankenzusatzversicherungen
==> Falls zutreffend auch Nachweise zu außergewöhnlichen Belastungen:
Nachweise über Unterhaltsleistungen an unterhaltsberechtigte Angehörige
Krankheits- oder Pflegekosten (Arzt- und Zahnarztleistungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Brillen, Kuren, Heilbehandlungen, Pflege- und Seniorenheime, Fahrten zu Ärzten, etc.)
Nachweise über Erwerbsminderungsgrad bzw. Pflegestufe, z.B. Behindertenausweis
Nachweise über Beerdigungskosten
… diese Aufzählung kann für Sie immer noch unvollständig sein. Im persönlichen Gespräch ermitteln wir, ob und für welche Steuererleichterungen weitere Nachweise benötigt werden.